Besondere Vereinbarungen

  • Die Gemeinde stellt den Mitarbeitern vom Reinigungsservice das Wasser für die Reinigung zur Verfügung bzw. ermöglicht den Zugang zu einem Hydranten
  • Kanalisationszugang (Schacht) sollte gewährleistet sein
  • Kosten, die durch die Entsorgung des Brauchwassers entstehen, werden von der Gemeinde übernommen bzw. werden von uns in Rechnung gestellt